Von der Miete zum Eigentum

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Der Mietkauf kann gute Gründe haben: Mit der Übernahme des Objekts in die eigene Bilanz können Sie die Abschreibung und Subventionsmöglichkeiten nutzen. Beim späteren Eigentumsübergang des Objekts werden die bereits geleisteten Zahlungen angerechnet.

Beim Mietkauf wird das Objekt beim Mietkäufer (Kunde) aktiviert, also bilanziert. Somit ist die Mietkaufdauer generell von der AfA-Dauer unabhängig. Mit Zahlung der letzten Mietkaufrate (eventuell eine erhöhte Schlussrate) geht das zivilrechtliche Eigentum auf den Mietkäufer über.
Zu Beginn des Mietkaufvertrages ist die gesetzliche Mehrwertsteuer auf alle Zahlungen des Mietkäufers an den Mietverkäufer fällig (Raten, Sonderzahlung und Schlussrate).

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