Pflichtangaben
Pflichtangaben nach der Institutsvergütungsverordnung (InstitutsVergV)
Die emLeasing hat ihre Selbsteinschätzung im Sinne der InstitutsVergV vorgenommen und gehört ihrer eigenen Einschätzung nach nicht zu den sogenannten "bedeutenden Instituten".
Das Geschäftsmodell der emLeasing beinhaltet relativ geringe Risiken und ist auch aufgrund seiner Planungen für die Folgejahre nicht als besonders risikolastig zu bewerten.
Über das Vergütungssystem der emLeasing lassen sich die Grundprinzipien wie folgt darstellen: Alle Mitarbeiter erhalten ein Jahresfestgehalt, welches in 12 gleichen Teilen monatlich vorschüssig ausbezahlt wird. Die Bemessungsparameter der festen Vergütung liegen in der Funktion des einzelnen Mitarbeiters sowie in seiner qualitativen und quantitativen Anforderungen an seine Tätigkeiten innerhalb des Unternehmens. Dies gilt auch und insbesondere für betriebliche Sozialleistungen (welche aber generell und ohne Ausnahme, in einem auf die Gesamtbezüge bezogenen, unbedeutenden Verhältnis stehen), die keinen Vergütungscharakter aufweisen.
Zu dem Jahresfestgehalt erhalten die Mitarbeiter eine im Ermessen der Geschäftsführung liegenden erfolgsorientierte, variable Vergütung. Diese ermisst sich am unternehmerischen Gesamterfolg sowie an den auf die einzelnen Mitarbeiter bezogenen Leistungsfaktoren innerhalb ihres Hauptgeschäftsfeldes (sei es in der Partnerbetreuung, der Bestandskundenpflege oder aber auch im Bereich der Nachgeschäftsabwicklung).
Die Geschäftsführung hat aufgrund der "Inhabergeführten" Gesellschafterstellung einen Gesellschafter-Geschäftsführungsvertrag, der sowohl feste monatliche Vergütungen (monatlich vorschüssig), als auch einen Tantiemenanteil bemisst. Der Tantiemenanteil ist so bemessen, dass es zu keiner Gefährdung der Fähigkeit des Unternehmens führen kann, eine angemessene Eigenkapitalausstattung dauerhaft aufrechtzuerhalten. Die Höhe der Tantieme bemisst sich ebenfalls am unternehmerischen Gesamterfolg sowie (als Zusatz zu den Vergütungsparameter der Mitarbeiter) an der gesellschaftsrechtlichen Gesamtbetrachtung.
Grundsätzlich kann testiert werden, dass es innerhalb der emLeasing eine angemessene Ausgestaltung des Vergütungssystems besteht. Dieses Vergütungssystem beinhaltet keinerlei Anreiz größere Risiken im Geschäftsmodell einzugehen, um eventuell daraus partizipieren zu können. Dies weder auf Seiten des Mitarbeiter, da hierfür keine Einzelkompetenz vorliegt, noch auf Seiten der Geschäftsführung, da diese aufgrund ihrer Gesellschafterstellung eine wesentlich stärkere Bindung zum Unternehmen besitzt, im direkten Vergleich zu einer eventuell latent vorhandene Risikobereitschaft innerhalb eines Fremd geführten Instituts.
Des Weiteren ist festgelegt, dass jegliche potenzielle erfolgsorientierte Vergütungen nie einen substanziell bedeutsamen Anteil an der Gesamtvergütung des einzelnen Mitarbeiters und der Geschäftsführung erreicht, so dass auch keinerlei Abhängigkeiten daraus entstehen können, die - wie auch immer gelagert - zu einer negativen Beeinflussung der Tätigkeit innerhalb des Unternehmens führen könnte.


