Von kleiner Rate zum Restwert

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Diese Form des Leasings bietet auch bei niedriger Kapitaldecke einen schnellen Einstieg. Im Falle der Teilamortisation muss der Leasinggegenstand nicht gänzlich abbezahlt werden. Daher sind die Leasingraten bei identischer Laufzeit kleiner als bei der Vollamortisation. Innerhalb der unkündbaren Grundmietzeit werden die Kosten des Leasinggebers nicht gedeckt. Es verbleibt ein kalkulierter Restwert (welcher bereits bei Vertragsschluss festgelegt wird). Die Höhe des kalkulierten Restwertes ist aus betriebswirtschaftlicher und steuerrechtlicher Sicht heraus angemessen zu vereinbaren. Die vollständige Amortisation der Kosten tritt erst nach Ablauf des Vertrages durch die Objektverwertung ein. Es bestehen folgende Möglichkeiten:

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