Von Sicherheit zu Liquidität
Bei der Vollamortisation werden Innerhalb der unkündbaren Grundmietzeit (diese liegt zwischen 40 Prozent und 90 Prozent der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer gemäß AfA) die Anschaffungskosten des Leasinggegenstandes und die Finanzierungskosten vollständig bezahlt, es erfolgt jedoch kein Eigentumsübergang. Der geleaste Gegenstand hat noch einen Restbuchwert und Marktwert. Folgende Vertragsgestaltungen sind möglich:
- Ohne Kauf- oder Mietverlängerungsoption: Das Leasingobjekt ist nach Ende der Grundmietzeit an den Leasinggeber zurück zu geben.
- Mit Kaufoption: Der Leasingnehmer kann nach Ablauf der Grundmietzeit eine Option wahrnehmen und das Leasingobjekt vom Leasinggeber erwerben. Der für den Fall der Ausübung des Optionsrechts vorgesehene Kaufpreis darf jedoch nicht niedriger sein als der Restbuchwert oder der niedrigere gemeine Wert (Verkehrswert) zum Zeitpunkt des Vertragsendes.
- Mit Mietverlängerungsoption: Der Leasingnehmer hat das Recht den Vertrag zu verlängern. Die Verlängerungsmiete muss so bemessen sein, dass sie den Werteverzehr des "neuerlich" zugrunde gelegten Objektpreises – unter Berücksichtigung der linearen AfA – deckt.
Ihre Vorteile: Bei einer Vollamortisation werden die kompletten Kosten durch die monatlichen Raten gedeckt, der Liquiditätsabfluss ist somit leichter zu kalkulieren und das sogenannte Restwertrisiko entfällt.


